Zahlungsverkehr Kasse

Zahlung per Bankeinzug

Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens:

  • völlig risikolos, da jederzeit Widerrufsrecht
  • Zeitersparnis (Ausfüllen des Schecks bzw. der Anlage zum Scheck entfällt)
  • Wege entfallen (zur Bank bzw. Post, zum Finanzamt bzw. Finanzkasse)
  • Terminüberwachung entfällt
  • Säumniszuschläge entfallen,
    da die Zahlung als am Fälligkeitstag entrichtet gilt
  • Auflistung der eingezogenen Steuerbeträge im Bankauszug

sehr empfehlenswert

Vordrucke zur Erteilung der Einzugsermächtigung erhalten Sie bei der zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) Ihres Finanzamtes oder durch Download:

für Personen- u. Betriebssteuern

für Kfz-Steuer

Zahlung per Überweisung

Konto Nr. 740 150 7466, BLZ 600 501 01, Rheinland-Pfalz Bank (LBBW)
im Verwendungszweck bitte unbedingt angeben:

  • Ihre Steuernummer (10-stellig, ohne Trennzeichen)
  • die Steuerart
  • den Steuerzeitraum

Bei Gutschrift auf o.a. Konto bis spätestens 3 Tage nach Fälligkeit werden keine Säumniszuschläge erhoben (Schonfrist).

empfehlenswert

Zahlung per Verrechnungsscheck

Vorsicht!!!

  • Wertstellung Ihres Schecks erst 3 Tage nach Eingang bei der Finanzkasse PS/ZW in Pirmasens
  • als Scheckzahler haben Sie keine Schonfrist
  • Verzögerungsrisiko auf dem Versandweg
    (auch das Risiko und die Zeit für evtl. Transport von den einzelnen Finanzämtern zur Finanzkasse Pirmasens geht zu Lasten des Einreichenden!)
  • Verlustrisiko

weniger empfehlenswert

 

© Finanzamt Pirmasens-Zweibrücken
Stand: Freitag, 16. Juli 2010